Amnesty International hält es für inakzeptabel, dass bei der Ausschaffung verurteilter Terroristen gegen den Grundsatz der Nichtzurückweisung (Non-Refoulement-Prinzip) verstossen werden soll.

Das Non-Refoulement-Prinzip verbietet die Auslieferung oder Rückführung einer Person in ein anderes Land, wenn es Gründe zur Annahme gibt, dass dort eine ernsthafte Gefahr von Folter, unmenschlicher Behandlung oder einer anderen schweren Menschenrechtsverletzung besteht. Dieses Non-Refoulement-Prinzip ist ein zwingender Bestandteil des Völkerrechts und in mehreren internationalen Übereinkommen (Genfer Flüchtlingskonvention, Übereinkommen gegen Folter, EMRK) verankert. Von zwingendem Völkerrecht kann unter keinen Umständen abgewichen werden (ius cogens).Es ist inakzeptabel, gegen fundamentale Rechtsgrundsätze zu verstossen, selbst aus Gründen der inneren Sicherheit. Die Schweiz sendet mit einer Verletzung des Non-Refoulement-Prinzips ein äusserst negatives Signal an die internationale Gemeinschaft!